Fragen und Antworten zur IGS-Schulaufnahme
Eine Aufnahme findet grundsätzlich nur zur 5. Klasse und zur 11. Klasse (gymnasiale Oberstufe) statt. Die Anmeldungen erfolgen immer zum Halbjahreswechsel des vorhergehenden Schuljahres, d.h. unmittelbar nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.
Ab Februar 2023 beginnen aufgrund der Winterferien die Anmeldezeiträume für alle Schularten parallel. Da unsere IGS nur begrenzte Kapazitäten (Schulplätze) zur Verfügung hat, wird das Aufnahmeverfahren bis zum 13.05.2023 abgeschlossen sein. Im Falle einer Ablehnung haben Eltern die Gelegenheit, ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden.
Haben wir als Eltern einen Anspruch auf einen Schulplatz an der IGS ?
Grundsätzlich nein. Die Integrierte Gesamtschule ist keine dem Gymnasium nachgeordnete, sondern gleichrangige Schulart, die das gymnasiale Bildungsangebot beinhaltet. Schlechte Leistungen oder eine Überforderung an der bisher besuchten Schulart sind grundsätzlich kein Grund für eine im Einzelfall mögliche Aufnahme an der IGS. Da die Schulplätze außerdem bei Anmeldung im Regelfall alle vergeben werden und die Schüler*innen bis Klassenstufe 9 im Klassenverband aufsteigen, sind erfahrungsgemäß keine freien Plätze vorhanden. Wir prüfen dennoch jeden Einzelfall individuell.
Ist ein Wechsel an die IGS auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, z.B. wenn mein Kind an einer anderen Schulform die Leistungsanforderungen nicht erfüllt?
Grundsätzlich nein. Die Integrierte Gesamtschule ist keine dem Gymnasium nachgeordnete, sondern gleichrangige Schulart, die das gymnasiale Bildungsangebot beinhaltet. Schlechte Leistungen oder eine Überforderung an der bisher besuchten Schulart sind grundsätzlich kein Grund für eine im Einzelfall mögliche Aufnahme an der IGS. Da die Schulplätze außerdem bei Anmeldung im Regelfall alle vergeben werden und die Schüler*innen bis Klassenstufe 10 im Klassenverband aufsteigen, sind erfahrungsgemäß keine freien Plätze vorhanden. Wir prüfen dennoch jeden Einzelfall individuell.
Ich bin mit meinem Kind in das Einzugsgebiet des Schulträgers (Landkreis Leer) gezogen. Kann ich mein Kind an der IGS Moormerland anmelden?
Das hängt von der bisher besuchten Schulart ab. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Wohnortwechsel und einem damit verbundenen Schulwechsel die bisher besuchte Schulart fortgeführt wird. Das heißt, dass Schüler*innen, die zuvor bereits an einer IGS beschult wurden, im Rahmen der Kapazitäten an einer IGS im Gebiet des neuen Schulträgers aufgenommen wird.