Der Schulvorstand

 ist ein gemeinsames Entscheidungsgremium von Schulleiterin, Lehrer*innen, Eltern- und Schüler*innen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Nach § 129 des niedersächsischen Schulgesetzes berät er z.B. über:
 
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22b),
  • die Durchführung von Projektwochen,
  • die Werbung und das Sponsoring in der Schule und die Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

Des Weiteren fallen ihm folgende Aufgaben und Pflichten zu:

  • Soweit die Schule einen Plan der vorgesehenen Schulfahrten aufstellt oder konfessionell-kooperativen Religionsunterricht nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften einführt, bedarf dies jeweils der Zustimmung des Schulvorstandes.
  • Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
  • Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume.

  Mitglieder des Schulvorstands:

  LEHRKRÄFTE: