Qualifikationsphase 12

Die  Schuljahrgänge 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Leistungen aus beiden Schuljahrgängen und die Leistungen in den abschließenden Abiturprüfungen bilden den Punkteschnitt des Abiturs.

In der zweijährigen Qualifikationsphase tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein System von schwerpunktbezogenen Fachkombinationen und Kursen. Innerhalb von Rahmenvorgaben kann mit der Wahl eines fachbezogenen Schwerpunkts und der Abiturprüfungsfächer die Schullaufbahn individuell gestaltet werden. Um dabei Einseitigkeiten und frühzeitiger Spezialisierung entgegenzuwirken, werden diese Fächer durch weitere Fächer ergänzt, in denen Mindestbelegungen erfolgen müssen. Auf diese Weise werden eine breite und vertiefte Allgemeinbildung sowie die allgemeine Studierfähigkeit gewährleistet.

 

Schwerpunkt

Es gibt in der Qualifikationsphase folgende Schwerpunkte:

– sprachlicher Schwerpunkt

– mathematisch-naturwissenschaftlicher Schwerpunkt

– gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt

Es müssen drei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt werden, wobei die Prüfungsfächer P1 und P2 doppelt in die Gesamtqualifikation eingehen. Sie werden fünfstündig unterrichtet. Zwei davon sind Schwerpunktfächer. Dazu kommen weitere Fächer, die dreistündig unterrichtet werden und damit grundsätzlich Prüfungsfach sein können. Die Ergänzungsfächer werden zwei- bis dreistündig unterrichtet. Einige davon können nicht Prüfungsfach sein.

Der Unterricht in den Fächern P1, P2 und P3 findet auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) statt. Alle anderen Fächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) unterrichtet. 

 

Anforderungsniveau - g (A) / e (A)

Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau dient dazu, unter dem Aspekt  wissenschaftspropädeutischer Bildung grundlegende Sachverhalte, Erkenntnisse, Strukturen, Methoden und Verfahrensweisen in einem Fachgebiet zu vermitteln sowie Fähigkeiten zu entwickeln und Fertigkeiten einzuüben.

Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau dient unter dem Aspekt exemplarisch vertiefter wissenschaftspropädeutischer Bildung in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung und soll in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Reflexionen einführen. Er ist auf eine systematische Beschäftigung mit wesentlichen, die Komplexität des Fachgebietes verdeutlichenden Inhalten, Theorien, Modellen und Methoden ausgerichtet. Die Schüler*innen sollen ferner lernen, über längere Zeiträume selbstständig zu arbeiten. 

 

Möglicher Abschluss nach JG 12 -  schulischer Teil der Fachhochschulreife

Zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife ist in Verbindung mit dem schulischen Teil zusätzlich ein mindestens einjähriges, gelenktes, berufsbezogenes Praktikum, ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr, ein einjähriger freiwilliger Wehrdienst, ein einjähriger Bundsfreiwilligendienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Bescheinigungen über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten in allen Bundesländern, ausgenommen in den Ländern Bayern und Sachsen.