Selbstverständlich Meinungsfreiheit?

In Deutschland haben wir ein Recht auf die eigene Meinung – darüber können wir froh sein. Es ist nicht selbstverständlich und längst nicht überall auf der Welt der Fall.

Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt die Kommunikationsgrundrechte, dazu gehören u.a. die Meinungs- und die Pressefreiheit. Dort heißt es:

Artikel 5

  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

 

Schauen wir uns beispielhaft an, wie es um die Pressefreiheit in verschiedenen Ländern bestellt ist:

Länder mit eingeschränkter Meinungsfreiheit

Die Top-Fünf freiesten Länder der Welt

Nordkorea

Norwegen

Vietnam

Irland

Iran

Dänemark

Turkmenistan

Schweden

Volksrepublik China

Finnland

Quelle: www.wikipedia.org/wiki/Rangliste der Pressefreiheit (bis einschließlich 2023)

 

In bestimmten Ländern wie z.B. China und Nordkorea herrscht eine eingeschränkte Meinungs- und Pressefreiheit. Dies führt zu negativen Entwicklungen in der Gesellschaft in Bezug auf Identitätsbildung, Eigenständigkeit und Meinungsbildung. Es herrscht in diesen Ländern oft eine Diktatur, d.h. ein Diktator bestimmt über Meinung, Recht und Bild und lässt nur die eigene Sichtweise zu. Denn sonst könnte die Gesellschaft an der Eignung des Diktators zweifeln.

Seriöse Medienagenturen in Demokratien verwenden seriöse Quellen, damit keine falschen Nachrichten verbreitet werden. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, eigene Meinungen zu vertreten und über sie aufzuklären. In Ländern mit Einschränkung der Meinungsfreiheit werden Massenmedien aber genutzt, um Meinungen gezielt zu beeinflussen, zu lenken und zu erzeugen. Es wirkt sich sehr auf die freie Meinungsbildung aus, wenn Worte zensiert werden und nicht mehr verwendet werden dürfen, bis sie schließlich aus dem Sprachgebrauch verschwunden sind. Das heißt, dass die Meinung und die Meinungsfreiheit dadurch verändert werden können.

 

Was ist Meinungsfreiheit und was ist sie nicht?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Meinungsfreiheit auch in den deutschen Medien ihre Grenzen hat. Im zweiten und dritten Absatz des fünften Artikels des Grundgesetzes sind die Grenzen formuliert:

  • Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den

gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

Im Internet darf man genau wie im analogen Leben seine Meinung preisgeben oder veröffentlichen. Dennoch gelten digital und analog ein paar sehr wichtige Regeln:

Die Meinungsfreiheit darf man nicht ausnutzen, um andere zu verletzen oder zu missbrauchen. Aufrufe zu Hass, Gewalt und Beleidigungen sind untersagt.

Als ein Schritt in die Richtung, dass die Grenzen eingehalten werden, wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt. Durch dieses Gesetz werden Plattformen mit hohen Bußgeldern bestraft, wenn sie unangemessene Posts oder Kommentare nicht löschen.

Woher weiß ich aber, was ich schreiben darf?

Abwägungskriterien sind z.B. bei Formalbeleidigungen (Nutzung gesellschaftlich missbilligter Begriffe) und Verletzungen der Menschenwürde, ob nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet wird, ob Drohungen enthalten sind und ob es sich um eine spontane oder überlegte Äußerung handelt.

Meinungen sollten nicht gegen die Menschenrechte verstoßen und bestenfalls auch recht neutral formuliert werden. Die Äußerungen in den Medien dürfen nicht menschenverachtend und volksverhetzend sein. Volksverhetzung ist es, wenn bestimmte Gruppen von Menschen öffentlich beschimpft und dadurch in ihrer Würde verletzt werden. Es ist eine Straftat, wenn man zum Beispiel Schriften oder Texte im Internet verbreitet, die nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder zum Rassenhass aufrufen.

Man muss zwischen der Meinung, Beleidigung einer Person oder Gruppe und Tatsachen unterscheiden, das ist manchmal nicht ganz leicht:

  • Wenn jemand seine Präferenz äußert, fällt es unter die Meinungsfreiheit
  • Die persönliche Beleidigung eines Menschen gilt nicht als Meinungsfreiheit
  • Nachweisbare Fakten gelten nicht als Meinungsäußerung

Es ist zudem auch sehr wichtig, dass keine Falschinformationen verbreitet werden. Bei der

Verbreitung von Unwahrheiten kann die betroffene Person sogar gerichtlich gegen den Verfasser vorgehen, da es sich um Verleumdung oder üble Nachrede handeln könnte.

Es gibt politische Gruppen, die die Verletzung von Grundrechten in ihren Äußerungen gezielt nutzen. Rechtsextreme gehören dazu.

Text: Julian Engelmann, Fabian Flügge, Lieke Huisman, Samantha Ikponmwosa, Alex Wilms, Hendrik Nörder